Heute hat der Landrat Dr. Gericke eine Allgemeinverfügung für die Stadt Ahlen erlassen, die der Polizei- und Ordnungsbehörden ab Montag Zugang zur privaten Wohnung der Bürgerinnen und Bürger geben soll. Eric Fellmann, Fraktionsvorsitzender der FDP in Ahlen: „Die Unversehrtheit der Wohnung ist grundgesetzlich geschützt und ein sehr hohes Gut in unser Gesellschaft. Die Allgemeinverordnung des Landrats ist rechtlich fragil und mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.“.
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